Baumfällung in Hamburg – Brauche ich eine Fällgenehmigung?
Baumfällungen dürfen in Hamburg nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 01. März durchgeführt werden. Denn Bäume sind Lebensräume. Beispielsweise leben bis zu 6.000 Tierarten, davon zwischen 500 und 600 Insekten, von einer einzelnen Eiche.
Diese Baumschutzverordnung gilt jedoch nicht für Obstbäume und für Einzelbäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 25 cm, gemessen in 130 cm Höhe. Auch das Beschneiden von Hecken (Entfernung des Jahreszuwachses) fällt nicht unter die Baumschutzverordnung. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt der Stadt Hamburg entnehmen:
Ob Sie eine behördliche Ausnahmegenehmigung brauchen oder nicht, ist in der Baumschutzverordnung der Stadt Hamburg festgelegt. Dies trifft in der Regel auf alle Laub- und Nadelbäume zu, deren Stammumfang auf 1,30 Meter Höhe 78,5 cm oder mehr beträgt.
Den Baumfällantrag können Sie online ausfüllen und per Post an ihr zuständiges Bezirksamtes schicken:
Die für Sie zuständige bezirkliche Behörde können Sie telefonisch unter der Rufnummer 4 28 28 0 (Telefonischer Hamburg Service) erfragen oder im Internet unter Angabe ihrer Adresse ermitteln:
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Wir beraten Sie gerne bzgl. Baumfällungen, helfen bei den behördlichen Genehmigungsverfahren und sorgen bei Bedarf für Ausgleichspflanzungen. Kontaktieren Sie uns!